Lehrgangsbeginn 04.04.2016
Hier Schulung buchen
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine Person mit nachgewiesener Fachkunde, die entweder als Selbständiger oder betriebsgebunden im vorbeugenden Brandschutz arbeitet.
Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutz-Verantwortlichen des Betriebes (z.B. Arbeitgeber oder Betriebsleiter) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutze unterstützen wie z.B.:
-
Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen,
-
Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen,
-
Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren,
-
Erstellen eines Brandschutzkonzeptes,
-
Instandhaltung von Brandschutz-Einrichtungen,
-
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehr und Feuerversicherer,
-
Aufstellen des Brandschutzplanes, z.B. Brandalarmplan, Flucht- und Rettungsplan,
-
Ausbildung von Mitarbeitern, z.B. Brandschutzhelfer, unterwiesene Personen.
Hier Schulung buchen
-
Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
-
Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
-
Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
-
Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
-
Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
-
Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
-
Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
-
Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
-
Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
-
Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
-
Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf.
-
Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
-
Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
-
Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
-
Melden von Mängeln und Maß- nahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
-
Aus- und Fortbilden von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. Brandschutzhelfer
-
Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
-
Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
-
18 Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
-
Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
-
Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
-
Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
-
Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
-
Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
-
Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
-
Vorbereitung auf lokale Wetterereignisse, z. B. Sturm, Schneelast etc.
-
Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
-
Die beispielhaft genannten Aufgaben und Pflichten können betriebs- bzw. unternehmensbezogen erweitert, ergänzt, aber auch reduziert werden.
|