Schornsteinfegersuche

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FAQ


Was sind eigentlich die Aufgaben eines Schornsteinfegers?

Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung, anerkanntem öffentlichen Interesse hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen in welchen Zeiträumen durch einen Schornsteinfeger gereinigt und/oder überprüft werden müssen.

Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass
1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. geänderten Feuerungsanlagen aufgedeckt und bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt wurde.

Die gesamte Brennstoffeinsparung durch Überprüfungen des Schornsteinfegerhandwerks betrug 2001 fast
- 102.000.000 Liter Heizöl
und
- 59.000.000 Kubikmeter Erdgas.

Durch diese Einsparungen wurden
- 377.000 Tonnen Kohlendioxid
- 307 Tonnen Stickoxide
und
- 303 Tonnen Schwefeldioxid
weniger an Schadstoffen in häuslichen Feuerungsanlagen produziert.


Was sind die hoheitlichen Tätigkeiten?

Hoheitliche Tätigkeiten sind solche Aufgaben, deren Erfüllung dem Staat kraft öffentlichen Rechts obliegen. Sie werden durch unmittelbare (Bundes- und Landesbehörden) und mittelbare Staatsverwaltung (Kommunen, berufsständische und sonstige Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, ferner auch beliehene Private, wie z. B. bei den bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger) erfüllt.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bis Ende 2012: Bezirksschornsteinfegermeister) hat als beliehener Unternehmer in seinem ihm anvertrauten Kehrbezirk hoheitliche Tätigkeiten auszuführen. Diese sind festgeschrieben im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz -SchfHwG. Zu den hoheitlichen Aufgaben gehören:

  • Feuerstättenschau (lt. SchfHwG)
  • Erlass des Feuerstättenbescheids
  • Kehrbuchführung
  • Kontrolle über die auszuführenden Schornsteinfegerarbeiten
  • Ersatzvornahme von Schornsteinfegerarbeiten wenn diese nicht fristgerecht nachgewiesen werden
  • Anlassbezogene Überprüfungen (z. B. wenn Betriebs- und Brandsicherheit einer Feuerungsanlage nicht gewährleistet erscheint)
Was habe ich als Privatperson von den Leistungen meines Schornsteinfegers?

Kurz und knapp gesagt: - Brandverhütung
 - Sicherheit
 - Umweltschutz
und
 - Energieeinsparung und damit Kosteneinsparung!

Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück und Feuerstätte) mit Hilfe von modernsten Mess- und Prüfgeräten sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Feuerungsanlage sicherer zu machen.

Ist Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt, vermeiden Sie unnötige Kosten und entlasten die Umwelt durch minimalen Verbrauch von Brennstoffen.

Die ständige, regelmäßige Aus- und Fortbildung bis zum Bezirksschornsteinfegermeister und darüber hinaus qualifizieren ihn zu einem
- Sicherheits-
 - Umwelt-
 und
- Energieexperten
unabhängig von eigenen weiteren wirtschaftlichen Interessen nötiger oder unnötiger Anschlussaufträgen.

Ein hoher Standard wird bundesweit durch eine unabhängige Kontroll-Institution mit dem Qualitäts- und Umweltzertifikat nach DIN EN 9001:2000114001 bestätigt, eine Qualitätsbescheinigung, die in ganz Deutschland kein anderes Handwerk vorweisen kann!



Warum muss eigentlich eine Heizung, die vom Heizungsbauer gewartet und gemessen wurde, vom Schornsteinfeger nochmals überprüft werden?

Wenn Wartung und Kontrolle in einer Hand lägen, kann eine kritische, unabhängige (Eigen-)Kontrolle nicht mehr gewährleistet werden.

Die Messung z. B. des Wartungsdienstes dient wesentlich dem Zweck, die Mängelfreiheit der Werkleistung nachzuweisen und damit die Auslösung der Fälligkeit der Werklohnforderung, nicht aber, die Einhaltung staatlich festgelegter Normwerte objektiv festzustellen.


Warum kehrt mein Schornsteinfeger meinen Schornstein, obwohl technisch neuwertige und moderne Feuerstätten doch keinen Ruß mehr produzieren?

In früheren Jahren wurde das Kehren des Schornsteins ausschließlich zu dem Zweck der Rußentfernung durchgeführt.

Heute wird bei modernen Feuerstätten, die kaum noch Ruß produzieren, der freie Schornsteinquerschnitt kontrolliert, da bereits geringe Abweichungen vom Sollzustand im Schornstein zu gefährlichen Funktionsstörungen der Feuerstätte führen können. Es handelt sich demnach nicht mehr um das Kehren im traditionellen Sinn, sondern um eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, eine effiziente Querschnittskontrolle durchzuführen, die Sicherheit, z.B. vor gefährlichem CO-Austritt, bietet.


In anderen Ländern gibt es keine Kehrpflicht, warum nur in Deutschland ?

Eine Kehrpflicht gibt es auch in anderen Ländern. Lediglich der Vollzug wird anders geregelt. So werden z.B. in Finnland, Norwegen, Schweden und Dänemark Schornsteinfeger von der Kommune angestellt, die dann in deren Auftrag die Kehrarbeiten ausführen. Die Kommune entlöhnt den Schornsteinfeger und kassiert die fälligen Gebühren mit den auf dem Grundstück liegenden Steuern ein. In den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Italien wird die Kehrpflicht ebenfalls vorgegeben. Der Vollzug wird hier über die Feuerversicherung kontrolliert, bei fehlendem Nachweis über die Ausführung der Kehrarbeiten erhöht sich die Prämie für die Versicherung deutlich ( ca. um 50 % ). In der Schweiz und Österreich gibt es wie in Deutschland eingeteilte Kehrbezirke, in denen ein bzw. mehrere Schornsteinfeger die vorgeschriebenen Kehrarbeiten ( Kehrpflicht ausführen. In Polen, Tschechien und Ungarn ist die Kehrpflicht ebenfalls vorgegeben, die von Schornsteinfegern durchgeführt werden. Selbst in den USA gibt es eine Kehrpflicht, deren Vollzug auch der Feuerversicherung nachgewiesen werden muss. Bei fehlendem Nachweis, erhöht sich die Prämie deutlich ( bis zu 100 % und bis zum Versicherungsausschluss im Schadensfall ).


Warum muss eine Heizung, die vom Heizungsbauer gewartet und gemessen wurde, vom Schornsteinfeger nochmals gemessen werden ?

Nach den Untersuchungen der Heizungsbauer besteht für ca. 18 % der Heizungsanlagen ein Wartungsvertrag. Zumeist löst erst die Ankündigung zur Messung durch den Schornsteinfeger einen Wartungsauftrag aus. Ein flächendeckender Vollzug, wie ihn die 1. BimSchV vorschreibt, ist somit nicht gegeben.


Kann ich einen angekündigten Termin kostenfrei umbestellen ?

Der Schornsteinfeger meldet sich für die Ausführung seiner Kehrtätigkeit und für die überwachungsmessung rechtzeitig und entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung an. Wenn Sie innerhalb dieser Frist reagieren und um eine Terminänderung nachsuchen wird dieser Wunsch kostenfrei respektiert.


Haftet ein Schornsteinfeger für durch ihn verursachte Schäden ?

Ja - auch hier gilt das Verursacherprinzip. Der, der einem Anderen eine Schaden zufügt ist dafür haftbar zu machen. In Zweifelsfällen werden Sachverständige der Versicherungen bzw. Gerichte die Schuldfrage klären.


Sie haben die Absicht eine Heizung, einen Kamin oder Ofen zu errichten?
Sie möchten einen Schornstein bauen?
Sie möchten an Ihrer vorhandenen Feuerungsanlage Änderungen vornehmen?

Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger!
Die Errichtung häuslicher Feuerstätten und Schornsteine ist i.d.R. baugenehmigungsfrei.
Aber Ihr Schornsteinfeger kann Sie vor Baubeginn über die richtige Vorgehensweise informieren. Er kennt die rechtlichen und baulichen Vorgaben, die technischen Möglichkeiten und die örtlichen Gegebenheiten. Er kann Ihnen die Möglichkeiten neutral aufzeigen, ohne ein Verkaufsgespräch mit Ihnen zu führen...
...und er kann Ihnen mögliche Alternativen aufzeigen, wenn's mal nicht passt.

Deshalb: Sprechen Sie mit Ihrem Schornsteinfeger, bevor Sie mit dem Einbau beginnen.

Nach dem Einbau und vor der Inbetriebnahme muss er die sichere Benutzbarkeit Ihrer neuen Feuerungsanlage prüfen und bescheinigen. Erst wenn die Abnahme erfolgt ist, und dabei keine Mängel festgestellt wurden, darf die Feuerungsanlage in Betrieb genommen werden.