Die Sachkundeprüfung findet am letzten Tag der Schulung statt.
Zertifizierung Sachkunde E:
Allen Teilnehmern wird das Sachkundezertifikat E gemäß
• Artikel 10 der F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 2024/573,
• Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2024/2215,
• § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
nach bestandener Sachkundeprüfung verliehen.
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Nr. f) der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2024/2215
dürfen an ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, ortsfeste
Organic-Rankine-Kreisläufe, Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und
Kühlanhängern, Kälteanlagen in leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern
und Eisenbahnwaggons in Bezug auf fluorierte Treibhausgase folgende Tätigkeit
durchgeführt werden:
1. Dichtheitskontrollen
Hinweis:
Das Sachkundezertifikat E berechtigt ausschließlich zur Durchführung von
Dichtheitskontrollen. Eingriffe in den Kältekreislauf – wie Befüllung, Rückgewinnung
oder Reparatur – erfordern die Sachkunde A2 oder A1.
Das Sachkundezertifikat E berechtigt nicht zur Eintragung in die Handwerksrolle.
Anerkannte Schulung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung:
Die Testo SE & Co. KGaA ist seit 01.09.2025 eine anerkannte
sachkundebescheinigende Stelle nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung.
Die ausgestellten Sachkundezertifikate E (Personenzertifikate) entsprechen den
Anforderungen der aktuellen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2024/2215 und
dienen als rechtskonformer Nachweis der Sachkunde.
Gültigkeit:
• Die Sachkundezertifikate sind nach der seit September 2024 gültigen
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 und der F-Gase Verordnung (EU)
2024/573 nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern auf 7 Jahre befristet.
• Nach Ablauf der Frist muss eine Rezertifizierung durchgeführt werden.
• Ab März 2029 verlieren alle bisherigen Kältescheine nach der aufgehobenen
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 ihre Gültigkeit.