Schornsteinfegersuche

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Noch Plätze frei!!! Rieke Schulungen - Verwaltung eines Kehrbezirks

30.04.2025

Artikel-Nr: WB2025/05-01

185,00 €

Person/en

noch 8 Plätze verfügbar


inkl. 19,00 % MwSt.

Veranstaltungstag

30.04.202509:00-16:00


Tages-Seminar

Verwaltung eines Kehrbezirks


Dieser Lehrgang befasst sich mit allen relevanten Themen mit denen die b.BSF in der Verwaltungsarbeit zu tun hat. Das Verwalten des Kehrbezirkes umfasst die Anwendung von öffentlichen Verordnungen und Gesetzen. Das Wichtigste aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz, dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz den Feuerungsverordnungen, dem GEG, der Kehr- und Überprüfungsverordnung, der BImSchV.

Aber auch Fragen zur Anwendung der DIN-V 18160 und zur neuen DIN 18160sowie zum Baurecht werden hier noch einmal auf den Punkt gebracht und in kompaktes Wissen umgesetzt. Dabei werden alle Themen, die für die Verwaltung und Führung eines Kehrbezirkes wichtig sind in diesem Seminar behandelt.


Zielgruppe:

Schornsteinfegermeister und bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger

Schwerpunkte: 

Das Verwaltungsverfahrensgesetz
allgemeine gesetzliche Bestimmungen für die Verwaltung
SchfHwG, BImSchV, KÜO
Feu-Vo, MVTBB
Allgemeine Anforderungen bei der Aufstellung von Verbrennungseinrichtungen
Allgemeine Anforderungen beim Errichten von Abgasanlagen
Beurteilungskriterien des ZIV 



Referent:

Ulrich Rieke, geprüfter Sachverständiger im Schornsteinfegerhandwerk
Rieke Schulungen, Zertifizierter Schulungsbetrieb




Seminarbeginn:             jeweils um 09:00 Uhr
Schulungsort:                Bildungsstätte des Schornsteinfegerhandwerks; Am Gallberg 5, 14770 Brandenburg a. d. H.
 



mind. Teilnehmer: 12
max.  Teilnehmer: 16

Der angegebene Seminarpreis versteht sich für Innungsmitglieder inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen, exklusive Anfahrt und Übernachtung.

Für Nicht- Innungsmitglieder wird ein Aufschlag von 30 % erhoben. Innungsmitglieder anderer Schornsteinfegerinnungen auf Anfrage.

Mit der Anmeldung werden die AGB akzeptiert. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.