Schornsteinfegersuche

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Verwaltungsrecht AT - (Wieder)Bewerbung auf den Kehrbezirk

Dozent: Dr. Karsten Felske 25.06./26.06.2026

Artikel-Nr: WB2026/VWR-04

420,00 €

Person/en

noch 6 Plätze verfügbar


inkl. 19,00 % MwSt.

Veranstaltungstage

25.06.202609:00-15:30
26.06.202609:00-15:30


2-Tages-Seminar 

(Wieder)Bewerbung auf den Kehrbezirk (Verwaltungsrecht AT)
 

Seminarinhalt:

Im Rahmen der Bewerbung auf einen Kehrbezirk werden für die Fortbildungen der letzten 7 Jahre vor Beginn der Ausschreibung maximal 5 Punkte vergeben, von denen u. a. je 0,8 Punkte aus dem Bereich des Verwaltungsrechts stammen sollen. Der Kurs soll diesen Bereich abdecken und widmet sich daher dem Allgemeinen Verwaltungsrecht (VwVfG, VwGO).

Der Kurs verfolgt weiter das Ziel, die für den Bevollmächtigten immer stärker zu beachtenden verwaltungsrechtlichen Elemente in der täglichen Arbeit für den juristischen Laien verständlich darzustellen, die daraus entstehenden „Sollbruchstellen“ zu identifizieren und dem Bevollmächtigten Hilfestellung bei der Bewältigung der einzelnen Verwaltungsvorgänge zu geben. Welche Möglichkeiten stehen dem Bevollmächtigten in einem Verwaltungsverfahren (Anlassbezogene Überprüfung, Feuerstättenschau, „Bauabnahme“) zu und wie kann er diese gegenüber dem Eigentümer durchsetzen? Wie werden Begriffe konkretisiert (gelegentlich benutze Feuerstätte“, „erkennbar rückstandsarme Verbrennung“) für die es keine Erklärung im Gesetz gibt? Wie überprüft man die Mitteilung einer Stilllegung oder eine Mängelabstellmeldung in der Praxis? Kann ich mich auf Textstellen aus einem Kommentar berufen?

Neben der weiteren Beantwortung von klassischen Fragestellungen aus dem Verwaltungsrecht, wie z. B. dem Recht von Unbeteiligten auf Einsicht in das Kehrbuch, werden auch praktische Fragestellungen aus dem täglichen Leben beantwortet. Darf der Bevollmächtigte im Verwaltungsverfahren Lichtbilder anfertigen, können Dritte mit Rechtsbehelfen gegen eine „hoheitliche Abnahmebescheinigung“ vorgehen und wie kann die Bekanntgabe oder die Zustellung eines Feuerstättenbescheides rechtssicher gestaltet werden, wenn der Eigentümer seinen Wohnsitz im Ausland hat? Komplettiert wird das Seminar u. a. durch die Beantwortung von Fragen zum Klageverfahren, der Darstellung von Möglichkeiten zur Aufhebung eines Feuerstättenbescheides und der Haftung für erteilte Auskünfte. In diesem Zusammenhang werden auch Amtshaftungstatbestände dargestellt, die im Zuge des hoheitlichen Handelns („Bauabnahme“, Feuerstättenschau, Anlassbezogene Überprüfung) entstehen können.

Für die Kursteilnehmer besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Fragestellungen an den Dozenten zu richten, die dann im Kurs besprochen werden können.




Referent:
Rechtsanwalt Dr. Karsten Felske, Justiziar der Handwerkskammer Münster, berät seit vielen Jahren Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks  


Seminarbeginn:             jeweils um 09:00 Uhr
Schulungsort:                Bildungsstätte des Schornsteinfegerhandwerks, Am Gallberg 5, 14770 Brandenburg an der Havel
 


mind. Teilnehmer: 12
max.  Teilnehmer: 20


Der angegebene Seminarpreis versteht sich für Innungsmitglieder inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen, exklusive Anfahrt und Übernachtung.

Für Nicht- Innungsmitglieder wird ein Aufschlag von 30 % erhoben. Innungsmitglieder anderer Schornsteinfegerinnungen auf Anfrage.

Mit der Anmeldung werden die AGB akzeptiert. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.





Informationen zum Dozenten

Anrede: Herr
Titel: RA Dr.
Vorname: Karsten
Nachname: Felske
Firma: Hwk Münster